Folgende Rechte und Pflichten hast du als Student*in…
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Anwesenheitspflicht
Auch wenn manche Dozierende dies behaupten, gibt es nach dem Hochschulrahmengesetz (§4 A.4) grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht mehr. Einzige Ausnahme bilden spezielle Seminare, dies muss jedoch in der Studienordnung dann ausdrücklich so geregelt sein, was in Philosophie nicht der Fall ist. Erlaubt ist die freiwillige Kontrolle der Anwesenheit (z.B. Unterschriftenlisten), jedoch darf ein Verweigern nicht sanktioniert werden.
Abschließend lässt sich also sagen: Im Bachelor Philosophie gibt es keine Anwesenheitspflicht!
Prüfungseinsicht
Du hast ein Recht auf Einsicht in deine Prüfungsakten inklusive aller Gutachten und Stellungnahmen der*des Prüfenden (BVerwG, 16.3.1994, Az.: 6 C 1/93). Zudem hast du ein Recht auf Kopien oder Fotos davon, zum Beispiel um sie für dich selbst zu archivieren. Prüfungsakten sind nicht geheim zu halten (BayVGH, BayVBl. 1978, 309).
Prüfungsthemen
In der Prüfung Abgefragtes muss in Einklang mit der PStO stehen – nicht mit dem Inhalt der Vorlesung. Wurde also ein Thema behandelt, das in der PStO nicht vorgesehen ist, so darf es nicht in Prüfungen abgefragt werden.
Krankheit bei Prüfungen
Bist du bei einer Prüfung krank, musst du einen Antrag auf Prüfungsrücktritt mit angehängtem ärztlichem Attest für den betreffenden Tag an das Prüfungsamt (PAGS) stellen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.